Willkommen

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Dieses Angebot richtet sich an Mitwirkungspflichtige (MWP), Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu Informations-, Kommunikations- und Austauschzwecken.

Der Dienst ÜPF ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme, rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. Im Weiteren stellt er sicher, dass im Bereich der strafprozessualen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die geltenden Vorgaben eingehalten werden.


Jahresbericht 2022

Der Jahresbericht bietet einen Rückblick auf das Jahr 2022 und zeigt die Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit Fernmeldedienstanbieterinnen und Strafbehörden. Trotz rasanten technologischen Veränderungen bleibt die Sicherstellung einer wirksamen Strafverfolgung stets erste Priorität. Das Special-Case-Team des Dienstes ÜPF spielt dabei eine zentrale Rolle und gewährt Einblicke in seinen Alltag.

Doch wie wichtig ist die Fernmeldeüberwachung für die innere Sicherheit der Schweiz? Ein leitender Staatsanwalt aus dem Kanton Zürich sowie der stellvertretende Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes nehmen dazu Stellung.

 

Cover Jahresbericht Dienst ÜPF 2022


Statistik 2022

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen.

Im Jahr 2022 haben die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und der Bund insgesamt rund 27 Prozent mehr Überwachungsmassnahmen beim Dienst ÜPF angeordnet. Der Anstieg an Überwachungsmassnahmen ist vor allem auf die starke Zunahme der Antennensuchläufe zurückzuführen.

 


Extranet

Über das Extranet können die MWP gesichert mit dem Dienst ÜPF kommunizieren, Anträge und Belege einreichen sowie Änderungen ihrer Situation mitteilen. Insbesondere kann eine FDA auf diesem Weg ein Gesuch auf Downgrade zur FDA mit reduzierten Überwachungspflichten nach Artikel 51 VÜPF stellen. Der Dienst ÜPF beurteilt dann die Situation der MWP und erlässt gegebenenfalls eine Verfügung über ihren Pflichtenstatus (bspw. FDA mit reduzierten Überwachungspflichten). Des Weiteren können die Anbieterinnen, die zur Übermittlung ihrer aktuellen Kontaktdaten verpflichtet sind (Art. 5 VD-ÜPF), diesbezügliche Änderungen, wie beispielsweise neue Kontaktdaten ihres LI-Officers, über das Extranet mitteilen.


Weitere Informationen

15.11.2023 

Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft

15.11.2023 

Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung an die Entwicklung der Telekommunikationstechnologie

18.10.2023

Fernmeldeüberwachung: Einfachere Kategorisierung von mitwirkungspflichtigen Unternehmen geplant

28.07.2023

Jahresbericht 2022

28.04.2023

Statistik zur Fernmeldeübewachung: Mehr Überwachungsmassnahmen

22.02.2023 

Pauschalen für Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet

04.05.2022

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus tritt im Juni in Kraft

22.04.2022

Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Weniger Überwachungsmassnahmen, mehr Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen

11.03.2022

Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen

16.02.2022

Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung

09.09.2021

Prüfung des IKT Schlüsselprojektes Fernmeldeüberwachung

31.05.2021

Änderungen in der Leitung des Dienstes ÜPF

Letzte Aktualisierung: 07.12.2023 - 15:58