Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr

Der Dienst ÜPF in Kürze

Um schwere Straftaten aufzuklären, haben die Strafbehörden von Bund und Kantonen die Möglichkeit, Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anzuordnen. Seit 1. September 2017 ist ebenfalls der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) berechtigt, bei Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz beim Dienst ÜPF Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Seit 1. Januar 1998 ist der Dienst ÜPF für die Umsetzung dieser Massnahmen zuständig. Gleichzeitig stellt er sicher, dass die geltenden Vorgaben eingehalten werden. Er holt bei den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) die Daten ein, die von den Strafbehörden angefordert werden, und übergibt diese den Ermittlern zur Auswertung und Analyse.

Weder die Kriminalität noch die moderne Telekommunikation kennen territoriale Grenzen. Der internationalen Zusammenarbeit kommt daher bei der Verbrechensbekämpfung eine wichtige Bedeutung zu. Der Dienst ÜPF engagiert sich hierzu auf den Gebieten der internationalen Standardisierung sowie des Informations- und Wissensaustauschs mit den entsprechenden ausländischen Dienststellen.

Der Dienst ÜPF ist für die Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zuständig. Seine Aufgaben erfüllt er unabhängig, selbstständig und weisungsungebunden. Administrativ ist er dem Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) zugewiesen. Mit dem überarbeiteten Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) und den dazugehörigen Ausführungsverordnungen erhielt der Dienst ÜPF im März 2018 eine zeitgemässe Rechtsgrundlage. Seither ist er in vier Bereiche gegliedert.

Leitung ÜPF
Die Leitung des Dienstes ÜPF (von links nach rechts): René Koch (Leiter des Dienstes ÜPF und des Bereiches Verwaltungsstrafverfahren bis 31.05.2023), Jean-Louis Biberstein (Stv. Leiter Dienst ÜPF/Bereichsleiter Recht und Controlling), Alexandre Suter (Bereichsleiter Providermanagement) und Michael Galliker (Bereichsleiter Überwachungsmanagement)

Recht und Controlling

Die Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) ist eine der innovativsten Branchen überhaupt. Sie implementiert regelmässig neue Standards, lanciert laufend neue Dienste für immer leistungsfähigere Endgeräte. Für die Überwachung des Fernmeldeverkehrs hat das Folgen: Die technische Schnittstelle zwischen dem Verarbeitungssystem des Dienstes ÜPF und den mehreren hundert Anbieterinnen steht unter einem hohen Anpassungsdruck.

Die IT-Fachleute von Recht und Controlling stellen zusammen mit ihren Kollegen vom Providermanagement sicher, dass die Möglichkeit zur Fernmeldeüberwachung auch in einem höchst dynamischen technologischen Umfeld jederzeit gewährleistet ist. Sie unterstützen mit ihrem Fachwissen die Planung und Steuerung sämtlicher missionskritischer Informatikprojekte.

Das 16-köpfige Team verantwortet aber nicht nur die fachgerechte Abwicklung der IT-Projekte, sondern auch die Ausarbeitung der benötigten Rechtsgrundlagen zur Sicherstellung der Fernmeldeüberwachung. Dies dient dem Schutz der Privatsphäre der Bevölkerung und ist eine zentrale Voraussetzung für die gerichtliche Verwertbarkeit von Überwachungsdaten.

In vielen Fällen geht es darum, den Wandel der Technik auf der Ebene Verordnung abzubilden. Die departementale Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) zum Beispiel wird jährlich überprüft und wenn nötig angepasst.

In die Zuständigkeit des Bereichs Recht und Controlling fallen schliesslich die finanzielle Führung, das Reporting sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Die Mitarbeitenden beantworten jährlich rund zwei Dutzend Medienanfragen und stehen den Bürgerinnen und Bürgern für Auskünfte zur Verfügung.

Providermanagement

Die 21 Mitarbeitenden sind unter anderem für die Erarbeitung und Pflege der technischen Vorgaben, welche die FDA beim Datenaustausch mit dem Dienst ÜPF zu beachten haben, verantwortlich. Ausserdem sind sie für das sogenannte Compliance-Verfahren zuständig. Hierbei prüft der Dienst ÜPF, ob die geforderte Überwachungs- und Auskunftsbereitschaft erstellt ist.

Gemäss BÜPF müssen die Anbieterinnen jederzeit fähig sein, die von ihnen angebotenen Dienste zu überwachen und die damit zusammenhängenden Auskünfte und Informationen zu erteilen. Es sei denn, sie haben sich von der Pflicht, Überwachungen auszuführen, ordnungsgemäss befreien lassen.

Für die Umsetzung von Überwachungsmassnahmen bei Anbieterinnen, die nicht verpflichtet oder nicht in der Lage sind, dies selber zu tun, entwickelt und betreibt das Providermanagement massgeschneiderte Speziallösungen, sogenannte Spezialfälle. Das übernimmt das «Special Case Team», das unter anderem dann ausrückt, wenn ein Überwachungsauftrag bei einer kleinen Anbieterin ‒ zum Beispiel einem lokalen Kabelnetzbetreiber oder einem Hotel ‒ ansteht.

Ausserdem verwalten die Mitarbeitenden die Beziehungen zu mehr als 700 Anbieterinnen, beraten diese in technischen und juristischen Fragen und erlassen im Rahmen ihrer Aufsichtskompetenzen entsprechende Vorgaben und Verfügungen.

Ein vierköpfiges Team ist für das reibungslose Funktionieren der Applikationen des Verarbeitungssystems zuständig, auf welchem die Daten ausgeleitet werden.

Weiter unterstützen Experten aus dem Bereich Providermanagement die Entwicklung neuer Anwendungen und engagieren sich in verschiedenen nationalen und internationalen Standardisierungsgremien. Dort geht es zum Beispiel um die Entwicklung und Bereitstellung der Schnittstellenspezifikationen in den 4G- und 5G-Netzwerken.

Überwachungsmanagement

Der Bereich Überwachungsmanagement mit seinen 16 Mitarbeitenden verantwortet die reibungslose Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit den Strafbehörden und dem Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Das Team berät Polizeikorps, Staatsanwaltschaften, Zwangsmassnahmengerichte und den NDB in allen rechtlichen, technischen, organisatorischen und administrativen Angelegenheiten im Rahmen der Post- und Fernmeldeüberwachung.

Die Mitarbeitenden nehmen die Überwachungsaufträge entgegen, übermitteln sie nach einer formellen Prüfung den Anbieterinnen und stellen sicher, dass die Behörden die angelieferten Daten erhalten. Ebenfalls zu den Aufgaben des Überwachungsmanagements gehören die Rechnungsstellung an die Strafbehörden und den NDB sowie die Auszahlungen der Entschädigungen an die FDA.

Zusammen mit dem IT-Betreiber ist das Team die zentrale Anlaufstelle, wenn es Probleme mit dem Verarbeitungssystem gibt oder die Benutzer sonstige Schwierigkeiten bekunden, und begleitet die Entwicklung neuer Anwendungen.

Des Weiteren ist das Überwachungsmanagement für die Schulung der Benutzer zuständig. 

Ausserhalb der Bürozeiten unterhält das Überwachungsmanagement den operativen Pikettdienst mit der technischen Unterstützung vor allem durch das Providermanagement. So bleibt der Dienst ÜPF rund um die Uhr erreichbar.

Verwaltungsstrafverfahren

Weitere Informationen zum Bereich Verwaltungsstrafverfahren finden Sie hier.

 

Letzte Aktualisierung: 24.08.2023 - 16:26