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Der Dienst ÜPF

Um schwere Straftaten aufzuklären, haben die Strafbehörden von Bund und Kantonen die Möglichkeit, Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anzuordnen. Seit 1. September 2017 ist auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) berechtigt, bei Bedrohung der inneren oder äusseren Sicherheit der Schweiz beim Dienst ÜPF Überwachungsmassnahmen anzuordnen. Seit 1. Januar 1998 ist der Dienst ÜPF für die rechtskonforme und rechtsstaatliche Umsetzung dieser Massnahmen zuständig. Er holt bei den Fernmeldedienstanbieterinnen (FDA) die Daten ein, die von den Strafbehörden angefordert werden, und stellt diese den Ermittlern zur Auswertung und Analyse zur Verfügung. Gleichzeitig stellt er sicher, dass die geltenden Vorgaben eingehalten werden und das Grundrecht der Bevölkerung auf Schutz der Privatsphäre gewahrt wird. Seine Aufgaben erfüllt er unabhängig, selbstständig und weisungsungebunden. Administrativ ist er dem Informatik Service Center des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (ISC-EJPD) zugewiesen.

Weder die Kriminalität noch die moderne Telekommunikation kennen territoriale Grenzen. Daher kommt der internationalen Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung eine wichtige Bedeutung zu. Der Dienst ÜPF engagiert sich hierzu auf den Gebieten der internationalen Standardisierung sowie des Informations- und Wissensaustauschs mit den entsprechenden ausländischen Dienststellen.

Der Dienst ÜPF ist in drei Bereiche gegliedert, welche wiederum in je drei Teams unterteilt sind.