Willkommen

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Dieses Angebot richtet sich an Mitwirkungspflichtige (MWP), Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu Informations-, Kommunikations- und Austauschzwecken.

Der Dienst ÜPF ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme, rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. Im Weiteren stellt er sicher, dass im Bereich der strafprozessualen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die geltenden Vorgaben eingehalten werden.


Jahresbericht 2024

Der Jahresbericht bietet einen Rückblick auf das Jahr 2024 und zeigt die Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit den Fernmeldedienstanbieterinnen und Strafbehörden.

Die Welt ändert sich schnell. Was eben noch der grosse Hype war, ist bald schon Schnee von gestern. Besonders wer kriminelle Energie hat, findet auch schnell einen Weg, die neuste Technik zu seinen Zwecken zu nutzen. Der Jahresbericht gewährt Einblick in die Massnahmen, die der Dienst ÜPF getroffen hat, um mit dieser Tatsache Schritt zu halten.

Cover Jahresbericht 2024


Statistik 2024

Die aktuelle Statistik zeigt: Im Jahr 2024 kamen in der Schweiz Überwachungsmassnahmen häufiger zum Einsatz als im Vorjahr. Insbesondere Echtzeit- und rückwirkende Überwachungen wurden vermehrt angeordnet, ebenso wie Notsuchen. Einen besonders deutlichen Anstieg gab es bei den Antennensuchläufen – diese Entwicklung hat wesentlich zur Zunahme der Gesamtzahlen beigetragen. Währenddessen ging die Zahl der Fahndungen leicht zurück.

Statistik


Extranet

Über das Extranet können die MWP gesichert mit dem Dienst ÜPF kommunizieren, Anträge und Belege einreichen sowie Änderungen ihrer Situation mitteilen. Insbesondere kann eine FDA auf diesem Weg ein Gesuch auf Downgrade zur FDA mit reduzierten Überwachungspflichten nach Artikel 51 VÜPF stellen. Der Dienst ÜPF beurteilt dann die Situation der MWP und erlässt gegebenenfalls eine Verfügung über ihren Pflichtenstatus (bspw. FDA mit reduzierten Überwachungspflichten). Des Weiteren können die Anbieterinnen, die zur Übermittlung ihrer aktuellen Kontaktdaten verpflichtet sind (Art. 5 VD-ÜPF), diesbezügliche Änderungen, wie beispielsweise neue Kontaktdaten ihres LI-Officers, über das Extranet mitteilen.


Weitere Informationen

11.02.2026
Fernmeldeüberwachung und mitwirkungspflichtige Unternehmen: Bundesrat nimmt Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis

03.07.2025
Jahresbericht 2024

29.04.2025
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Mehr Überwachungsmassnahmen

29.01.2025
Fernmeldeüberwachung und mitwirkungspflichtige Unternehmen: Vernehmlassung eröffnet

19.08.2024
Fernmeldeüberwachung: Neue Parameter zur 5G-Technologie

30.04.2024
Jahresbericht 2023

25.04.2024 
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Leichter Rückgang der Überwachungsmassnahmen

15.11.2023 
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft

15.11.2023 
Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung an die Entwicklung der Telekommunikationstechnologie

18.10.2023
Fernmeldeüberwachung: Einfachere Kategorisierung von mitwirkungspflichtigen Unternehmen geplant

28.07.2023
Jahresbericht 2022

28.04.2023
Statistik zur Fernmeldeübewachung: Mehr Überwachungsmassnahmen

22.02.2023 
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet

04.05.2022
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus tritt im Juni in Kraft

22.04.2022
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Weniger Überwachungsmassnahmen, mehr Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen

11.03.2022
Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen

16.02.2022
Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung

09.09.2021
Prüfung des IKT Schlüsselprojektes Fernmeldeüberwachung

31.05.2021
Änderungen in der Leitung des Dienstes ÜPF

Letzte Aktualisierung: 11.02.2026 - 10:55