Willkommen
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Dieses Angebot richtet sich an Mitwirkungspflichtige (MWP), Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu Informations-, Kommunikations- und Austauschzwecken.
Der Dienst ÜPF ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme, rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. Im Weiteren stellt er sicher, dass im Bereich der strafprozessualen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die geltenden Vorgaben eingehalten werden.
Statistik 2023
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Über diese Massnahmen führt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) eine Statistik.
Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen ist im Jahr 2023 gesunken. Sie liegt nun leicht über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Während die Echtzeitüberwachungen in diesem Durchschnitt liegen, sind die rückwirkenden Überwachungen leicht darüber. Einen starken Anstieg zum genannten Durchschnitt weisen aber die Notsuchen und die Fahndungen auf, während sich die Antennensuchläufe etwas darunter befinden.
Jahresbericht 2022
Der Jahresbericht bietet einen Rückblick auf das Jahr 2022 und zeigt die Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit Fernmeldedienstanbieterinnen und Strafbehörden. Trotz rasanten technologischen Veränderungen bleibt die Sicherstellung einer wirksamen Strafverfolgung stets erste Priorität. Das Special-Case-Team des Dienstes ÜPF spielt dabei eine zentrale Rolle und gewährt Einblicke in seinen Alltag.
Doch wie wichtig ist die Fernmeldeüberwachung für die innere Sicherheit der Schweiz? Ein leitender Staatsanwalt aus dem Kanton Zürich sowie der stellvertretende Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes nehmen dazu Stellung.
Extranet
Über das Extranet können die MWP gesichert mit dem Dienst ÜPF kommunizieren, Anträge und Belege einreichen sowie Änderungen ihrer Situation mitteilen. Insbesondere kann eine FDA auf diesem Weg ein Gesuch auf Downgrade zur FDA mit reduzierten Überwachungspflichten nach Artikel 51 VÜPF stellen. Der Dienst ÜPF beurteilt dann die Situation der MWP und erlässt gegebenenfalls eine Verfügung über ihren Pflichtenstatus (bspw. FDA mit reduzierten Überwachungspflichten). Des Weiteren können die Anbieterinnen, die zur Übermittlung ihrer aktuellen Kontaktdaten verpflichtet sind (Art. 5 VD-ÜPF), diesbezügliche Änderungen, wie beispielsweise neue Kontaktdaten ihres LI-Officers, über das Extranet mitteilen.
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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024 - 11:41