Willkommen

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Dieses Angebot richtet sich an Mitwirkungspflichtige (MWP), Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu Informations-, Kommunikations- und Austauschzwecken.

Der Dienst ÜPF ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme, rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. Im Weiteren stellt er sicher, dass im Bereich der strafprozessualen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die geltenden Vorgaben eingehalten werden.


Statistik 2023

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Über diese Massnahmen führt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) eine Statistik.

Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen ist im Jahr 2023 gesunken. Sie liegt nun leicht über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Während die Echtzeitüberwachungen in diesem Durchschnitt liegen, sind die rückwirkenden Überwachungen leicht darüber. Einen starken Anstieg zum genannten Durchschnitt weisen aber die Notsuchen und die Fahndungen auf, während sich die Antennensuchläufe etwas darunter befinden.


Jahresbericht 2022

Der Jahresbericht bietet einen Rückblick auf das Jahr 2022 und zeigt die Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit Fernmeldedienstanbieterinnen und Strafbehörden. Trotz rasanten technologischen Veränderungen bleibt die Sicherstellung einer wirksamen Strafverfolgung stets erste Priorität. Das Special-Case-Team des Dienstes ÜPF spielt dabei eine zentrale Rolle und gewährt Einblicke in seinen Alltag.

Doch wie wichtig ist die Fernmeldeüberwachung für die innere Sicherheit der Schweiz? Ein leitender Staatsanwalt aus dem Kanton Zürich sowie der stellvertretende Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes nehmen dazu Stellung.

 

Cover Jahresbericht Dienst ÜPF 2022


Extranet

Über das Extranet können die MWP gesichert mit dem Dienst ÜPF kommunizieren, Anträge und Belege einreichen sowie Änderungen ihrer Situation mitteilen. Insbesondere kann eine FDA auf diesem Weg ein Gesuch auf Downgrade zur FDA mit reduzierten Überwachungspflichten nach Artikel 51 VÜPF stellen. Der Dienst ÜPF beurteilt dann die Situation der MWP und erlässt gegebenenfalls eine Verfügung über ihren Pflichtenstatus (bspw. FDA mit reduzierten Überwachungspflichten). Des Weiteren können die Anbieterinnen, die zur Übermittlung ihrer aktuellen Kontaktdaten verpflichtet sind (Art. 5 VD-ÜPF), diesbezügliche Änderungen, wie beispielsweise neue Kontaktdaten ihres LI-Officers, über das Extranet mitteilen.


Weitere Informationen

25.04.2024 
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Leichter Rückgang der Überwachungsmassnahmen

15.11.2023 
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft

15.11.2023 
Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung an die Entwicklung der Telekommunikationstechnologie

18.10.2023
Fernmeldeüberwachung: Einfachere Kategorisierung von mitwirkungspflichtigen Unternehmen geplant

28.07.2023
Jahresbericht 2022

28.04.2023
Statistik zur Fernmeldeübewachung: Mehr Überwachungsmassnahmen

22.02.2023 
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet

04.05.2022
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus tritt im Juni in Kraft

22.04.2022
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Weniger Überwachungsmassnahmen, mehr Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen

11.03.2022
Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen

16.02.2022
Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung

09.09.2021
Prüfung des IKT Schlüsselprojektes Fernmeldeüberwachung

31.05.2021
Änderungen in der Leitung des Dienstes ÜPF

Letzte Aktualisierung: 25.04.2024 - 11:41