Rechtliche Grundlagen

Der Dienst ÜPF ist ein unabhängiger Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er erfüllt seine Aufgaben zugunsten der Strafverfolgungsbehörden selbständig und weisungsungebunden. Administrativ ist der Dienst ÜPF dem Informatik-Center (ISC-EJPD) des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements unterstellt (Art. 3 VÜPF).

Die Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) legt fest, zur Aufklärung welcher Verbrechen die Strafverfolgungsbehörden mittels Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs Informationen erheben und verwerten dürfen. Das Gesetz zählt abschliessend auf, bei welchen Delikten dies auf richterliche Genehmigung hin möglich ist (Art. 269 Abs. 2 StPO und Art. 70 Abs. 2 MStP). Ausserhalb von Strafverfahren können Massnahmen dann angeordnet werden, wenn es um die Suche nach vermissten, gefährdeten Personen geht (Art. 3 BÜPF). Das Gesetz regelt zudem auch die Grundsätze des Verfahrens und der Durchführung der Notsuchen sowie die Zuständigkeiten der beteiligten Stellen.

Der Dienst ÜPF entschädigt die Mitwirkungspflichtigen für ihre Aufwendungen im Zusammenhang mit der Ausleitung der Daten. Diese Kosten werden den Strafverfolgungsbehörden in Form von Gebühren in Rechnung gestellt. Die entsprechenden Tarife sind in der Verordnung über die Gebühren und Entschädigungen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (SR 780.115.1) festgelegt.

Letzte Aktualisierung: 06.11.2019 - 15:03