Willkommen

Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Dieses Angebot richtet sich an Mitwirkungspflichtige (MWP), Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu Informations-, Kommunikations- und Austauschzwecken.

Der Dienst ÜPF ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme, rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. Im Weiteren stellt er sicher, dass im Bereich der strafprozessualen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die geltenden Vorgaben eingehalten werden.


Jahresbericht 2023

Der Jahresbericht bietet einen Rückblick auf das Jahr 2023 und zeigt die Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit Fernmeldedienstanbieterinnen und Strafbehörden.

Die globale Vernetzung des Mobilfunks bringt viele Herausforderungen mit sich. Es gilt Standards zu entwickeln, welche Schnittstellen zwischen Providern, Behörden und Justiz ermöglichen. Wir gewähren Einblick in diese interessante Arbeit.

Wie Überwachungsmassnahmen des Dienstes ÜPF den Ermittlern helfen, die Betrüger zu überführen, lesen sie im Gespräch mit der Luzerner Polizei.

Deckblatt Jahresbericht 2023


Statistik 2023

Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen. Über diese Massnahmen führt der Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) eine Statistik.

Die Anzahl der Überwachungsmassnahmen ist im Jahr 2023 gesunken. Sie liegt nun leicht über dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre. Während die Echtzeitüberwachungen in diesem Durchschnitt liegen, sind die rückwirkenden Überwachungen leicht darüber. Einen starken Anstieg zum genannten Durchschnitt weisen aber die Notsuchen und die Fahndungen auf, während sich die Antennensuchläufe etwas darunter befinden.

 


Extranet

Über das Extranet können die MWP gesichert mit dem Dienst ÜPF kommunizieren, Anträge und Belege einreichen sowie Änderungen ihrer Situation mitteilen. Insbesondere kann eine FDA auf diesem Weg ein Gesuch auf Downgrade zur FDA mit reduzierten Überwachungspflichten nach Artikel 51 VÜPF stellen. Der Dienst ÜPF beurteilt dann die Situation der MWP und erlässt gegebenenfalls eine Verfügung über ihren Pflichtenstatus (bspw. FDA mit reduzierten Überwachungspflichten). Des Weiteren können die Anbieterinnen, die zur Übermittlung ihrer aktuellen Kontaktdaten verpflichtet sind (Art. 5 VD-ÜPF), diesbezügliche Änderungen, wie beispielsweise neue Kontaktdaten ihres LI-Officers, über das Extranet mitteilen.


Weitere Informationen

30.04.2024
Jahresbericht 2023

25.04.2024 
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Leichter Rückgang der Überwachungsmassnahmen

15.11.2023 
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft

15.11.2023 
Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung an die Entwicklung der Telekommunikationstechnologie

18.10.2023
Fernmeldeüberwachung: Einfachere Kategorisierung von mitwirkungspflichtigen Unternehmen geplant

28.07.2023
Jahresbericht 2022

28.04.2023
Statistik zur Fernmeldeübewachung: Mehr Überwachungsmassnahmen

22.02.2023 
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet

04.05.2022
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus tritt im Juni in Kraft

22.04.2022
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Weniger Überwachungsmassnahmen, mehr Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen

11.03.2022
Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen

16.02.2022
Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung

09.09.2021
Prüfung des IKT Schlüsselprojektes Fernmeldeüberwachung

31.05.2021
Änderungen in der Leitung des Dienstes ÜPF

Letzte Aktualisierung: 30.04.2024 - 09:17