Medienmitteilungen
Jahresbericht 2025 Dienst ÜPF
Der Jahresbericht 2025 des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) liegt vor.
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Rückgang der Wachstumsdynamik bei Überwachungsmassnahmen
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben im Jahr 2025 beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) insgesamt etwa 40 Prozent mehr Überwachungsmassnahmen angeordnet als im Vorjahr. Dies ist vor allem auf den Anstieg der Antennensuchläufe zurückzuführen. Das Wachstum der Anzahl Fälle bei den übrigen Massnahmen hat sich gegenüber dem Vorjahr verlangsamt.
Fernmeldeüberwachung und mitwirkungspflichtige Unternehmen: Bundesrat nimmt Ergebnis des Vernehmlassungsverfahrens zur Kenntnis
Der Bundesrat hat am 11. Februar 2026 den Ergebnisbericht zum Vernehmlassungsverfahren über die Teilrevisionen zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) zur Kenntnis genommen. Ein externes Unternehmen führt derzeit eine Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) durch. Eine zweite Vernehmlassung ist geplant.
Jahresbericht 2024 Dienst ÜPF
Der Jahresbericht 2024 des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) liegt vor.
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Mehr Überwachungsmassnahmen
Im Jahr 2024 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) mehr als doppelt so viele Überwachungsmassnahmen beim Dienst ÜPF angeordnet. Insbesondere der Anstieg des Antennensuchlaufs lässt die Zahlen stark steigen.
Fernmeldeüberwachung und mitwirkungspflichtige Unternehmen: Vernehmlassung eröffnet
Der Bundesrat hat am 29. Januar 2025 die Vernehmlassung zur Teilrevision zweier Ausführungserlasse zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF, VD-ÜPF) eröffnet. Die Verordnung über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VÜPF) sieht klare Definitionen für die Kategorien von Mitwirkungspflichtigen vor. Präzisiert wird die Pflicht zur Entfernung der Verschlüsselung. Diese betrifft jedoch ausdrücklich nicht Ende-zu-Ende-Verschlüsselungen wie sie z.B. von Messenger-Diensten angebracht werden.
Fernmeldeüberwachung: Neue Parameter zur 5G-Technologie
Der Vorsteher des eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Beat Jans, hat am 19. August 2024 beschlossen, die revidierte Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) auf den 1. Oktober 2024 in Kraft zu setzen. Diese wird den neuen internationalen Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikation (ETSI) angepasst.
Jahresbericht 2023 Dienst ÜPF
Der Jahresbericht 2023 des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) liegt vor.
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Leichter Rückgang der Überwachungsmassnahmen
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben im letzten Jahr acht Prozent weniger Überwachungsmassnahmen angeordnet. Dieser Rückgang ist grösstenteils auf die gesunkene Anzahl der Antennensuchläufe zurückzuführen.
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft
Die Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) tritt am 1. Januar 2024 in Kraft. Das hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 15. November 2023 beschlossen. Die neue Verordnung sieht Pauschalen vor, was den administrativen Aufwand für alle Beteiligten senkt.
Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung an die Entwicklung der Telekommunikationstechnologie
Drei Ausführungserlasse des Bundesgesetzes über die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) werden an technologische Entwicklungen, unter anderem die 5G-Technologie, angepasst. Die entsprechenden Verordnungen treten per 1. Januar 2024 in Kraft. Ziel ist, Lücken in der Fernmeldeüberwachung zu vermeiden, präzisere Positionsbestimmungen zu ermöglichen und weiterhin eine wirksame Strafverfolgung zu gewährleisten.
Fernmeldeüberwachung: Einfachere Kategorisierung von mitwirkungspflichtigen Unternehmen geplant
Der Bundesrat erachtet das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) als ausreichend KMU-freundlich. Einen Handlungsbedarf sieht er nur auf Verordnungsebene. Dies zeigt der Bericht «Für ein verhältnismässiges Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs», den der Bundesrat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2023 in Erfüllung des Postulates 19.4031 Albert Vitali verabschiedet hat. Demnach soll auf Verordnungsebene klarer geregelt werden, in welche Kategorie mitwirkungspflichtige Unternehmen eingeteilt werden.
Jahresbericht 2022 Dienst ÜPF
Der Jahresbericht 2022 des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) liegt vor.
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Mehr Überwachungsmassnahmen
Im Jahr 2022 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) insgesamt rund 27 Prozent mehr Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet. Der Anstieg an Überwachungsmassnahmen ist vor allem auf die starke Zunahme der Antennensuchläufe zurückzuführen.
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet
Der Bundesrat hat am 22. Februar 2023 die Vernehmlassung zur Verordnung über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF) eröffnet. Die Vorlage sieht die Einführung von Pauschalen vor. Damit soll das heutige Finanzierungs- und Rechnungsstellungssystem vereinfacht werden. Gleichzeitig soll der Kostendeckungsgrad beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angehoben werden. Die Kantone sollen gegenüber heute doppelt so viel zur Deckung der Kosten beitragen.
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Weniger Überwachungsmassnahmen, mehr Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen
Im Jahr 2021 haben die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) insgesamt rund 11 Prozent weniger Überwachungsmassnahmen beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) angeordnet. Um rund 18 Prozent gestiegen ist die Anzahl Auskünfte zu Fernmeldeanschlüssen.
Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen
Am 1. Mai 2022 tritt eine Änderung des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in Kraft. Dies hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 11. März 2022 beschlossen. Mit dieser Änderung wird die explizite gesetzliche Grundlage geschaffen, um Daten der Fernmeldeüberwachung im Verarbeitungssystem (V-FMÜ) des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) analysieren zu können.
Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 die Vernehmlassung zur Teilrevision der Ausführungsverordnungen des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) eröffnet. Ziel ist, die Fernmeldeüberwachung der technologischen Entwicklung anzupassen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 23. Mai 2022.
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Stabile Zahlen der Überwachungsmassnahmen
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) haben im Jahr 2020 beim Dienst Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF) insgesamt etwa gleich viele Überwachungsmassnahmen angeordnet wie im Vorjahr.
Fernmeldeüberwachung: Neue technische Standards
Gewisse technische Standards bei der schweizerischen Fernmeldeüberwachung werden den neuen internationalen Standards des Europäischen Instituts für Telekommunikationsnormen (ETSI) angepasst. Das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) setzt die revidierte Verordnung über die Durchführung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (VD-ÜPF) auf den 1. Februar 2021 in Kraft.