Das BÜPF

Das Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs

Worum geht es?

Seit dem 1. März 2018 sind das aktuelle Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) sowie seine Ausführungserlasse in Kraft. Die Schweiz hat damit zeitgemässe, klare Rechtsgrundlagen für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs zur Klärung von schweren Straftaten erhalten.

 

Die Bestimmungen wurden seither mehrmals revidiert. Anbei die letzten Änderungen

 

Teilrevisionen vom 15.11.2023 der Ausführungserlasse des BÜPF

  • Der Bundesrat hat die Änderungen der VÜPF und der VVS-ÜPF auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
  • Das EJDP hat die Änderungen der VD-ÜPF ebenfalls auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt.
  • Medienmitteilung vom 15.11.2023 mit den Vernehmlassungsergebnissen, Verordnungen und Erläuterungen.

 

Verordnung vom 15.11.2023 über die Finanzierung der Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (FV-ÜPF)

  • Der Bundesrat hat die neue FV-ÜPF auf den 1. Januar 2024 in Kraft gesetzt. Diese hebt die GebV-ÜPF auf und sieht die Einführung von Pauschalen vor.
  • Medienmitteilung vom 15.11.2023 mit den Vernehmlassungsergebnissen, der FV-ÜPF und den Erläuterungen.

 

Hilfsmittel

 

Bundesgesetz betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (13.025)

Strafprozessordnung (18.043 ; 19.048)

Bundesgesetz über den Nachrichtendienst  (14.022)

Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (19.032)

Bundesgesetzt über administrative Erleichterungen und eine Entlastung des Bundeshaushalts (20.067)

Fernmeldegesetz (96.048 ; 17.058)

Datenschutz (17.059)

 

*Diese Dokumente stehen nur in Englisch zur Verfügung

Letzte Aktualisierung: 15.03.2024 - 16:27