Willkommen
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Dieses Angebot richtet sich an Mitwirkungspflichtige (MWP), Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu Informations-, Kommunikations- und Austauschzwecken.
Der Dienst ÜPF ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme, rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. Im Weiteren stellt er sicher, dass im Bereich der strafprozessualen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die geltenden Vorgaben eingehalten werden.
Jahresbericht 2022
Der Jahresbericht bietet einen Rückblick auf das Jahr 2022 und zeigt die Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit Fernmeldedienstanbieterinnen und Strafbehörden. Trotz rasanten technologischen Veränderungen bleibt die Sicherstellung einer wirksamen Strafverfolgung stets erste Priorität. Das Special-Case-Team des Dienstes ÜPF spielt dabei eine zentrale Rolle und gewährt Einblicke in seinen Alltag.
Doch wie wichtig ist die Fernmeldeüberwachung für die innere Sicherheit der Schweiz? Ein leitender Staatsanwalt aus dem Kanton Zürich sowie der stellvertretende Direktor des Nachrichtendienstes des Bundes nehmen dazu Stellung.
Statistik 2022
Die Schweizer Strafverfolgungsbehörden und der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) können zur Aufklärung von schweren Straftaten Massnahmen zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs anordnen.
Im Jahr 2022 haben die Strafverfolgungsbehörden der Kantone und der Bund insgesamt rund 27 Prozent mehr Überwachungsmassnahmen beim Dienst ÜPF angeordnet. Der Anstieg an Überwachungsmassnahmen ist vor allem auf die starke Zunahme der Antennensuchläufe zurückzuführen.
Extranet
Über das Extranet können die MWP gesichert mit dem Dienst ÜPF kommunizieren, Anträge und Belege einreichen sowie Änderungen ihrer Situation mitteilen. Insbesondere kann eine FDA auf diesem Weg ein Gesuch auf Downgrade zur FDA mit reduzierten Überwachungspflichten nach Artikel 51 VÜPF stellen. Der Dienst ÜPF beurteilt dann die Situation der MWP und erlässt gegebenenfalls eine Verfügung über ihren Pflichtenstatus (bspw. FDA mit reduzierten Überwachungspflichten). Des Weiteren können die Anbieterinnen, die zur Übermittlung ihrer aktuellen Kontaktdaten verpflichtet sind (Art. 5 VD-ÜPF), diesbezügliche Änderungen, wie beispielsweise neue Kontaktdaten ihres LI-Officers, über das Extranet mitteilen.
Weitere Informationen
28.07.2023
Jahresbericht 2022
28.04.2023
Statistik zur Fernmeldeübewachung: Mehr Überwachungsmassnahmen
22.02.2023
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet
04.05.2022
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus tritt im Juni in Kraft
11.03.2022
Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen
16.02.2022
Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung
09.09.2021
Prüfung des IKT Schlüsselprojektes Fernmeldeüberwachung
Letzte Aktualisierung: 01.09.2023 - 15:52